Barrierefreiheit - ewagPunkt

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (ewag kamenz Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und hierzu erlassene Rechtsverordnung.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung (Stromlieferung)
Die Stromlieferung heißt, dass die ewag kamenz an private Haushalte und Unternehmen Elektrizität (Strom) liefert. Das ermöglicht es den Kunden zum Beispiel, ihre Wohnung zu beleuchten, Geräte zu betreiben, Wasser zu erwärmen usw. Die ewag kamenz liefert die dafür notwendige Elektrizität. Die ewag kamenz bietet verschiedene Tarife an, zwischen denen die Kunden wählen können. Die ewag kamenz rechnet die Stromlieferung gegenüber den Kunden ab.

Durchführung der Dienstleistung
Der Vertrag über die Stromlieferung kommt zustande, indem der Kunde einen Auftrag zu einer Stromlieferung erteilt und die ewag kamenz die Stromlieferung bestätigt.
Aufträge für eine Stromlieferung kann der Kunde auch online auf der Internetseite der ewag kamenz, im Kundenportal der ewag kamenz auf der Internetseite. Der Vertrag zwischen der ewag kamenz und dem Kunden legt den Preis für den gelieferten Strom fest.
Die Preise können sich je nach Stromtarif unterscheiden. Die auf der Internetseite der ewag kamenz angezeigten Tarife informieren zusammengefasst und verständlich über die Preise, die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und etwaige Besonderheiten. Ebenfalls kann der Kunde seinen Vertrag über einen Widerrufsbutton online widerrufen und seinen Vertrag online kündigen.

Hat der Kunde einen Tarif ausgewählt, trägt er über das Bestellformular („Jetzt bestellen/Bestellauftrag“) weitere notwendige Informationen, wie seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung je nach gewählter Bezahlart) und die Daten zur Lieferstelle in entsprechende Ausfüllfelder ein. Die Lieferstelle ist der Ort, der mit Strom beliefert werden soll. Erforderlich ist auch die Angabe einer E-Mail-Adresse des Kunden. Sind alle Daten eingegeben, kann der Kunde prüfen, ob er sie richtig angegeben hat. Am Ende des Bestellformulars kann der Auftrag erteilt werden, dass die ewag kamenz als Stromlieferant an die angegebene Lieferstelle Strom liefern soll.
Des Weiteren kann der Kunde die ewag kamenz bevollmächtigen, für ihn einen bisherigen Stromliefervertrag zu kündigen und alle im Zusammenhang mit einem Wechsel des Lieferanten nötigen Handlungen für den Kunden vorzunehmen.
Die Kunden erhalten außerdem weitere Informationen über den Vertrag. Diese weiteren Informationen sind: Preisblatt, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Informationen zur Stromlieferung/ Stromkennzeichnung, Datenschutzinformation, Musterwiderrufsformular. Die Unterlagen können auch heruntergeladen und abgespeichert werden. Die Zustimmung zum Auftrag und zu den Dokumenten wird durch Anklicken des Kästchens „Bestellung absenden“ erklärt.
Der Auftrag für die Stromlieferung wird erst verbindlich erteilt, wenn der Kunde die Schaltfläche „Bestellung absenden“ anklickt. Der Eingang des Auftrags / der Bestellung bei der ewag kamenz wird dem Kunden bestätigt. Der Vertrag ist allerdings erst dann endgültig abgeschlossen, wenn die ewag kamenz bestätigt, dass sie Strom liefern wird und ab welchem Datum der Strom geliefert wird.

Weitere Informationen über die Eigenschaften der Stromliefertarife der ewag kamenz, der Zahlungs- und Leistungsbedingungen, der Laufzeit und Kündigungsbedingungen der Stromlieferverträge sowie Informationen zum Widerrufsrecht finden sie auf der Internetseite der ewag kamenz unter www.ewagkamenz.de. Über diese Seite gelangen sie zu den Dienstleistungen der Stromlieferung der ewag kamenz. Diese können barrierefrei bedient werden.

Kundenservice und Abrechnung
Die ewag kamenz steht als regionaler Versorger für Kundenfragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unten. Kunden haben außerdem die Möglichkeit sich auf der Internetseite der ewag kamenz für ein Kundenkonto bei der ewag kamenz zu registrieren („Kundenportal“). Mit dem Kundenkonto erhält der Kunde elektronischen Zugriff auf seine Vertragsunterlagen und kann Services online nutzen, zum Beispiel seinen Zählerstand mitteilen. Die Registrierung mit einem Kundenkonto ist freiwillig.
Der Stromverbrauch wird dem Kunden regelmäßig seitens der ewag kamenz in Rechnung gestellt.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Für die Umsetzung der Barrierefreiheit beim Vertragsabschluss wurden die gesetzlichen Vorgaben zugrunde gelegt. Die Internetseite der ewag kamenz, über die ein Vertrag zur Stromlieferung geschlossen werden kann, ist so angepasst, dass die Tarifangebote der ewag kamenz für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Die Funktionen auf unserer Website sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Dies umfasst insbesondere benutzerfreundliche Anmeldemethoden.

Visuelle Alternativen
Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen.

Auditive Alternativen
Die Funktionen erfordern kein Hörvermögen und bieten Audiofähigkeiten auf, z. B. primär visuelle Hinweise, Textalternativen wie Untertitel und integrierte Lautstärkeregelungen (für Nutzer mit Hörbeeinträchtigungen).

Manuelle Interaktionsmöglichkeiten
Die digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar. Insbesondere ist eine Steuerung für die Tastatur (Tabulatortaste) möglich.

Schutz vor visuellen Reizen
Die ewag kamenz vermeidet visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.

Unterstützung durch kognitive Einschränkungen
Die ewag kamenz stellt sicher, dass Anwendungen zur Unterstützung kognitiver Einschränkungen angeboten werden, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten.

Transparente Beschriftungen
Ausfüllfelder sind transparent beschriftet, sodass klar ist, welche Informationen einzutragen sind. Die mit dem Zusatz „optional“ gekennzeichneten Felder sind freiwillige Informationen, die für den Vertragsschluss nicht erforderlich sind. Felder die nicht mit diesem Zusatz versehen sind, sind Pflichtangaben.

Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen
Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre des Nutzers im Rahmen des Datenschutzes.

Durch regelmäßige Prüfungen und Anpassungen stellt die ewag kamenz sicher, dass ihr digitales Angebot den gesetzlichen Anforderungen entspricht und verbessert wird um eine bessere Zugänglichkeit für alle Nutzer zu gewährleisten.

Vertragspartner und Verantwortlicher für die Umsetzung der Barrierefreiheit
Vertragspartner für die Stromlieferung und verantwortlich für die Umsetzung für die Barrierefreiheit ist die
ewag kamenz Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz (ewag kamenz)
An den Stadtwerken 2
01917 Kamenz
Tel: 03578 / 377 0
E-Mail: info@ewagkamenz.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Marktüberwachungsstelle der Bundesländer für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ist die
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 / 28 92 30 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de


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