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Bereich: Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

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Bereich: Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

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Gartenzähler | Fragen & Antworten

Wer darf einen Gartenzähler anschließen bzw. einbauen?

Der Einbau eines Wasserzählers hat durch ein bei einem Versorgungsunternehmen zugelassenes Installationsunternehmen (Installateurverzeichnis ihres jeweiligen Versorgungsunternehmens / "Gastlizenz") zu erfolgen.

Entstehen Kosten beim Einbau eines Gartenwasserzählers?

Die für den Einbau des Wasserzählers entstehenden Kosten sind durch den Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten) zu tragen.
Es ist möglich, in einer Verbrauchsstelle mehrere Wasserzähler installieren zu lassen.

Muss der Gartenwasserzähler fest in der Kundenanlage installiert werden?

Der Wasserzähler muss fest in der Kundenanlage installiert sein.
Eine Installation des Wasserzählers an einem Auslaufventil ist nicht zulässig, da diese jederzeit umgesetzt werden kann.

Wie funktioniert die Anmeldung eines Gartenwasserzählers?

Zur Anmeldung des Gartenwasserzählers ist ein vollständig ausgefüllter Aus-/Einbauschein an das Versorgungsunternehmen zu übergeben.
Verantwortlich dafür ist der Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte).
Der Zweckverband behält sich die Prüfung und Verplombung des Wasserzählers vor.

Umzug & Änderungen | Fragen & Antworten

Ich ziehe um, kann ich meinen Stromtarif mitnehmen?

JA – Sie können natürlich Ihren Stromtarif ganz unkompliziert zu Ihrer neuen Wohnadresse mitnehmen. Innerhalb des gleichen Netzgebietes wird Ihr bestehender Vertrag fortgesetzt.
Ziehen Sie in ein anderes Netzgebiet, so unterbreiten wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot zur weiteren Belieferung.
Senden Sie uns das Änderungsformular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sie können uns auch gern eine E-Mail mit Ihren Änderungen zukommen lassen.

Es haben sich bei mir Änderungen ergeben (Name, Rechnungsanschrift)?

Bitte teilen Sie uns die zu ändernden Daten schriftlich formlos per E-Mail, Post oder Fax mit.
Ganz schnell und unkompliziert geht es natürlich in unserem Kundenportal.


Sie sind noch nicht registriert?
Das ist überhaupt kein Problem -> Registrieren sich jetzt völlig kostenlos und ohne Risiko in unserem Kundenportal und ändern Sie Ihre Daten jederzeit selbstständig und zu jeder Zeit.

Ich habe ein Haus gekauft? Wie erfolgt ein Eigentümerwechsel?

Bitte senden Sie uns hierzu das Eigentümerwechselformular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Das Formular können Sie hier >herunterladen<
Sie können das Formular gern auch per E-Mail an uns zurücksenden.

Ich ziehe um, was muss ich tun?

Ein Umzug ist im Voraus (also vor Mietvertragsbeginn-/ende) zu melden, bestenfalls mindestens sieben Werktage vor Mietvertragsbeginn bzw. -ende. Nur so können Sie unerwünschte Kosten oder Schwierigkeiten durch Verzögerungen für fehlende Angaben oder technische Störungen vermeiden.

Rückwirkende Umzüge können nicht mehr verarbeitet werden. Bitte senden Sie uns die Information zur Ummeldung gern per E-Mail an kundenbetreuung@ewagkamenz.de, per Post oder sprechen Sie uns während unserer Öffnungszeiten persönlich an.
Zur Übermittlung der Daten können Sie gern unser Änderungsformular nutzen.

Ich ziehe um, welche Daten werden bei einem Umzug benötigt?

Um einen Umzug reibungslos und zeitnah bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
Adresse der Verbrauchsstelle
Name des Vertragspartners
Geburtsdatum des Vertragspartners
Ein- oder Auszugsdatum (Mitvertragsbeginn/-ende)
Zählernummer
Den Zählerstand teilen Sie uns dann bitte schnellstmöglich nach der Übergabe mit, damit es nicht zu Schätzungen kommt.

Sie ziehen neu ein und haben noch keinen Stromvertrag?
Gern beraten wir Sie zu unseren Stromtarifen.

 

Ich ziehe um, wer muss einen Umzug melden  – der Mieter oder der Vermieter?

Die Regelungen zum Umzug gelten sowohl für Mieter als auch für Vermieter.
Auch als Vermieter sollten Sie sicherstellen, dass Sie uns Mieterwechsel rechtzeitig anzeigen.

Bei fehlenden Informationen müssen Sie bis zum Tag der finalen Vertragsbeendigung weiterhin für die anfallenden Kosten aufkommen.

Ich ziehe um, was passiert bei einer verspäteten Ab- oder Ummeldung?

Melden Sie den Auszug nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Vertragsbeendigung weiterhin für die anfallenden Kosten aufkommen.

Es kann passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachfolgers berechnet wird. Sofern Kosten entstehen, für die Sie nicht mehr verantwortlich sind, müssen Sie das Problem mit dem anderen Vertragspartner selbst klären. Für uns als Ihr Energielieferant kommt immer derjenige für die Kosten auf, der als Vertragspartner zum jeweiligen Zeitpunkt angemeldet ist.

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